Abschiebestopp sofort
Aamir Mohammed Ageeb bei Abschiebung ermordet

"Abschiebung ist Folter, Abschiebung ist Mord". Dieser Spruch bewahrheitet sich nicht nur für solche abgelehnten Asylbewerber, die in ihren Heimatländern gefoltert und ermordet werden, sondern trifft auch immer häufiger auf den barbarischen Akt der Abschiebung selbst zu.
Am 28.5.1999 sollte der 30jährige Aamir Omer Mohammed Ahmed mit einem Lufthansa-Airbus, bewacht von Bundesgrenzschutz-Beamten, in den Sudan abgeschoben werden. Das Land, aus dem er vor Jahren flüchtete. Er starb, weil er sich gegen seine Abschiebung heftig zur Wehr setzte und daraufhin von den BGS'lern an Händen und Füßen gefesselt wurde, einen Motorradhelm aufgesetzt bekam und ihm sein Kopf beim Start zwischen seine Knie gedrückt wurde. Kein Wunder, daß er sich stark gewehrt hatte: er sollte schließlich zurück in die Hölle abgeschoben werden .
Der Tod von Mohammed Ageeb löste kaum Diskussionen aus und wurde auch in der Presse durch den Kosovo-Krieg und den EU Gipfel überlagert. Laut 'Die Welt' vom 31.5. nannte Bundesinnenminister Otto Schily den Tod »bedauernswert«. Er hatte alle Abschiebungen per Flugzeug ausgesetzt, bei denen mit Widerstand des Abgeschobenen gerechnet wird - aber nur, bis genügend Gras über die Sache gewachsen war. Den Stopp hob er Ende Juni wieder auf.
Nun soll eine von Schily in die Wege geleitete Untersuchung klären, ob die Beamten fahrlässig gehandelt oder vielleicht sogar bewußt verbotene Mittel wie Knebel eingesetzt haben. Eine genaue Todesursache konnte noch nicht festgestellet werden. Die Wiener 'Presse' vom 31.5. geht davon aus., daß »der Schubhäftling ... an einem Genickbruch gestorben sein [dürfte].«
Die Flüchtlingshilfe-Gruppe Pro Asyl spricht im Zusammenhang mit der Praxis, Abschiebeunwillige zu fesseln und ihnen einen Helm aufzusetzen von organisierter Unmenschlichkeit.
»Pro-Asyl-Sprecher Heiko Kauffmann sagte, in einem Rechtsstaat dürfe es solche Todesfälle nicht geben - schon gar nicht unter einer rot-grünen Regierung. 1998 trat der belgische Innenminister Louis Tobback zurück, nachdem Beamte eine schreiende Asylbewerberin mit einem Kissen erstickt hatten.« ('Süddeutsche Zeitung' vom 31.5.1999)
Aus Protest gegen Abschiebungen und den Tod von Ageeb befinden sich seit 4.6. Flüchtlinge aus Afrika, Asien und dem Mittleren Osten und Unterstützer im Hungerstreik, um gegen den Rassismus und Terror der Abschiebungen zu protestieren. Sie halten bis mindestens 20. Juni das Kölner Büro von Bündnis 90 / Die Grünen besetzt. Unter anderem fordern die Hungerstreikenden einen generellen Abschiebestopp.
Sofortiger genereller Abschiebestopp!
Grenzen auf für alle!Bleiberecht für alle!
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Abschiebung durch Flugpassagiere vereitelt
Prügel und Tritte für Abschiebepolizei
Es schien eine alltägliche Aufgabe für einige Schweizer Polizisten zu sein. Sie sollten die Abschiebung eines 23jährigen Kongolesen aus der Schweiz "sichernd begleiten". Weil der Kongolese sich heftig gegen seine Abschiebung wehrte, mußte er gefesselt werden und wurde hinter einem Vorhang vor den anderen Passagieren verborgen.
Doch der Abgeschobene, dem im Kongo Folter und Tod drohen, machte durch Schreie auf sich aufmerksam. »Bei einer Zwischenlandung in Kamerun rissen rund 20 Passagiere den Vorhang weg, schlugen und traten auf die Schweizer Polizisten ein und befreiten den jungen Mann.« (Frankfurter Rundschau, 29.5.1999)
Er konnte daraufhin in die Schweiz zurückkehren und wurde nicht wieder in Abschiebehaft genommen, sie war nämlich abgelaufen.
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Sudan
Abschiebung in die Hölle

Abgelehnte Asylbewerber werden laut Bundesregierung nur in solche Länder abgeschoben, wo ihnen keine Verfolgung droht und die bürgerlichen Rechte anerkannt werden. Darunter sind beispielsweise auch solche Mörder- und Folterstaaten wie Algerien, Nigeria, Togo und die Türkei.
Amir Ageeb, der bei seiner Abschiebung von deutschen Polizisten ermordet wurde, sollte in die Hölle abgeschoben werden: in den Sudan.
Der Sudan ist seit 1986 eine islamische Republik mit islamischer Rechtssprechung. Seit 1989 hat das Militär die Kontrolle im Land übernommen. Gleichzeitung wurde die Staatsverfassung außer Kraft gesetzt und alle Parteien außer der herrschenden Nationalen Islamischen Front verboten.
Das Land befindet sich seit 1983 im Bürgerkrieg und wird von Hunger und marodierenden Soldatenhorden zerrüttet. Der Hunger ist eine Waffe, die sowohl von der Regierung, als auch von den Aufständischen im Süden des Landes gezielt eingesetzt wird, um den Süden des Landes zu destabilisieren. Die Menschenrechtsorganisation Africa Rights spricht von "gezielter Zerstörung". Rund 4 Millionen Menschen sind innerhalb des Landes ständig auf der Flucht vor den Soldaten und dem Hunger.
Minderheiten, Mitglieder der politischen Opposition, Frauen und viele weitere Gruppen sind in ihren Rechten eingeschränkt bzw. werden verfolgt. Außerdem gibt es im Sudan einen regen Sklaven- und Kindersklavenhandel.
Im Sudan, einem der ärmsten Länder der Erde, kann sich niemand seines Lebens sicher sein. Eine Abschiebung in eine solche Hölle ist ein gezielter Mordversuch durch die rassistischen Behörden der BRD.
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