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Abschiebestopp sofort
Aamir Mohammed Ageeb bei Abschiebung ermordet
"Abschiebung ist Folter, Abschiebung ist Mord". Dieser
Spruch bewahrheitet sich nicht nur für solche abgelehnten
Asylbewerber, die in ihren Heimatländern gefoltert und ermordet
werden, sondern trifft auch immer häufiger auf den barbarischen
Akt der Abschiebung selbst zu.
Am 28.5.1999 sollte der 30jährige Aamir Omer Mohammed Ahmed
mit einem Lufthansa-Airbus, bewacht von Bundesgrenzschutz-Beamten,
in den Sudan abgeschoben werden. Das Land, aus dem er vor Jahren
flüchtete. Er starb, weil er sich gegen seine Abschiebung
heftig zur Wehr setzte und daraufhin von den BGS'lern an Händen
und Füßen gefesselt wurde, einen Motorradhelm aufgesetzt
bekam und ihm sein Kopf beim Start zwischen seine Knie gedrückt
wurde. Kein Wunder, daß er sich stark gewehrt hatte: er
sollte schließlich zurück in die Hölle abgeschoben
werden .
Der Tod von Mohammed Ageeb löste kaum Diskussionen aus und
wurde auch in der Presse durch den Kosovo-Krieg und den EU Gipfel
überlagert. Laut 'Die Welt' vom 31.5. nannte Bundesinnenminister
Otto Schily den Tod »bedauernswert«. Er hatte alle
Abschiebungen per Flugzeug ausgesetzt, bei denen mit Widerstand
des Abgeschobenen gerechnet wird - aber nur, bis genügend
Gras über die Sache gewachsen war. Den Stopp hob er Ende
Juni wieder auf.
Nun soll eine von Schily in die Wege geleitete Untersuchung klären,
ob die Beamten fahrlässig gehandelt oder vielleicht sogar
bewußt verbotene Mittel wie Knebel eingesetzt haben. Eine
genaue Todesursache konnte noch nicht festgestellet werden. Die
Wiener 'Presse' vom 31.5. geht davon aus., daß »der
Schubhäftling ... an einem Genickbruch gestorben sein [dürfte].«
Die Flüchtlingshilfe-Gruppe Pro Asyl spricht im Zusammenhang
mit der Praxis, Abschiebeunwillige zu fesseln und ihnen einen
Helm aufzusetzen von organisierter Unmenschlichkeit.
»Pro-Asyl-Sprecher Heiko Kauffmann sagte, in einem Rechtsstaat
dürfe es solche Todesfälle nicht geben - schon gar
nicht unter einer rot-grünen Regierung. 1998 trat der belgische
Innenminister Louis Tobback zurück, nachdem Beamte eine
schreiende Asylbewerberin mit einem Kissen erstickt hatten.«
('Süddeutsche Zeitung' vom 31.5.1999)
Aus Protest gegen Abschiebungen und den Tod von Ageeb befinden
sich seit 4.6. Flüchtlinge aus Afrika, Asien und dem Mittleren
Osten und Unterstützer im Hungerstreik, um gegen den Rassismus
und Terror der Abschiebungen zu protestieren. Sie halten bis
mindestens 20. Juni das Kölner Büro von Bündnis
90 / Die Grünen besetzt. Unter anderem fordern die Hungerstreikenden
einen generellen Abschiebestopp.
Sofortiger genereller Abschiebestopp!
Grenzen auf für alle!Bleiberecht für alle!
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Abschiebung durch Flugpassagiere vereitelt
Prügel und Tritte für Abschiebepolizei
Es schien eine alltägliche Aufgabe für einige Schweizer
Polizisten zu sein. Sie sollten die Abschiebung eines 23jährigen
Kongolesen aus der Schweiz "sichernd begleiten". Weil
der Kongolese sich heftig gegen seine Abschiebung wehrte, mußte
er gefesselt werden und wurde hinter einem Vorhang vor den anderen
Passagieren verborgen.
Doch der Abgeschobene, dem im Kongo Folter und Tod drohen, machte
durch Schreie auf sich aufmerksam. »Bei einer Zwischenlandung
in Kamerun rissen rund 20 Passagiere den Vorhang weg, schlugen
und traten auf die Schweizer Polizisten ein und befreiten den
jungen Mann.« (Frankfurter Rundschau, 29.5.1999)
Er konnte daraufhin in die Schweiz zurückkehren und wurde
nicht wieder in Abschiebehaft genommen, sie war nämlich
abgelaufen.
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Sudan
Abschiebung in die Hölle
Abgelehnte Asylbewerber werden laut Bundesregierung nur in solche
Länder abgeschoben, wo ihnen keine Verfolgung droht und
die bürgerlichen Rechte anerkannt werden. Darunter sind
beispielsweise auch solche Mörder- und Folterstaaten wie
Algerien, Nigeria, Togo und die Türkei.
Amir Ageeb, der bei seiner Abschiebung von deutschen Polizisten
ermordet wurde, sollte in die Hölle abgeschoben werden:
in den Sudan.
Der Sudan ist seit 1986 eine islamische Republik mit islamischer
Rechtssprechung. Seit 1989 hat das Militär die Kontrolle
im Land übernommen. Gleichzeitung wurde die Staatsverfassung
außer Kraft gesetzt und alle Parteien außer der herrschenden
Nationalen Islamischen Front verboten.
Das Land befindet sich seit 1983 im Bürgerkrieg und wird
von Hunger und marodierenden Soldatenhorden zerrüttet. Der
Hunger ist eine Waffe, die sowohl von der Regierung, als auch
von den Aufständischen im Süden des Landes gezielt
eingesetzt wird, um den Süden des Landes zu destabilisieren.
Die Menschenrechtsorganisation Africa Rights spricht von "gezielter
Zerstörung". Rund 4 Millionen Menschen sind innerhalb
des Landes ständig auf der Flucht vor den Soldaten und dem
Hunger.
Minderheiten, Mitglieder der politischen Opposition, Frauen und
viele weitere Gruppen sind in ihren Rechten eingeschränkt
bzw. werden verfolgt. Außerdem gibt es im Sudan einen regen
Sklaven- und Kindersklavenhandel.
Im Sudan, einem der ärmsten Länder der Erde, kann sich
niemand seines Lebens sicher sein. Eine Abschiebung in eine solche
Hölle ist ein gezielter Mordversuch durch die rassistischen
Behörden der BRD.
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