Ladenschlußdebatte
Ein weiterer Angriff auf die Arbeiterklasse
Der arbeitsfreie Sonntag darf nicht aufgegeben werden!

Mit Tricks und illegalen Aktionen versuchen die großen Handelsketten immer unverschämter die gesetzlich festgelegten Ladenschlußzeiten aufzuweichen. Laut einer Emnid Umfrage sind zwei Drittel der Bundesbürger gegen eine Öffnung am Sonntag. Schon jetzt arbeiten rund 22,5% aller Beschäftigten in Deutschland Sonntags. Für etwa 8 Millionen Frauen und Männer bedeutet das eine unzumutbare Belastung ihres Arbeitslebens.
In diesem Artikel beleuchten wir die Auswirkungen einer Erweiterung der Öffnungszeiten auf die Arbeiterklasse und weisen auf die Notwendigkeit eines konsequenten Kampfes dagegen hin.
H Margit Behrends

1956 war ein wichtiges Jahr für die Arbeiter im Nachkriegsdeutschland. Arbeiteten die Kollegen bis dahin noch durchschnittlich 47 Stunden an sechs Tagen in der Woche, begann der DGB seine Kampagne „Samstags gehört Vati mir“. Die Forderung war die Einführung der Fünf-Tage-Woche mit acht Stunden täglicher Arbeitszeit. Durchgesetzt werden konnte das Gesetz in dem Jahr zunächst allerdings nur in der Zigarettenindustrie. Erst 1976, 20 Jahre später also, wurde die 40-Stunden Woche gesetzlich für alle Branchen eingeführt.
1956 wurde auch das Ladenschlußgesetz rechtskräftig, was die Geschäftsöffnungszeiten regulierte und den Arbeitern im Handel verbindliche Öffnungszeiten und einen arbeitsfreien Sonntag sicherte.
Sonntags und feiertags hatten die Geschäfte geschlossen zu bleiben, montags bis freitags durften sie nur zwischen 7 und 18.30 Uhr öffnen. Samstags durften die Geschäfte bis 14.00 Uhr, in der Vorweihnachtszeit bis 18.00 Uhr öffnen.
Doch schon seit Jahren wird von manchen Handelskonzernen eine Lockerung des Ladenschlusses gefordert. Mit Erfolg: 1989 wurde der verkaufsoffene Donnerstag (bis 20.30 Uhr) eingeführt, 1996 wurde es Geschäften sogar gestattet, wochentags bis 20.00 Uhr zu öffnen und samstags wurde die Öffnungszeit bis auf 16.00 Uhr erweitert.
Schon dies hatte kaum tragbare Auswirkungen auf die Beschäftigten im Einzelhandel. Das Kapital griff verstärkt auf eine Schichtplanung zurück. Die Lebensqualität wurde deutlich eingeschränkt, da die Arbeitswoche für die Kollegen viel unkalkulierbarer wurde.
Dies würde sich mit einer Freigabe auch für den Sonntag noch verstärken.
In einer gemeinsamen Presseerklärung vom 9.8.99 warnten die Gewerkschaften die sich zur gemeinsamen ver.di-Gewerkschaft (Vereinigte Dienstleistung) zusammenzuschließen wollen (DPG, HBV, IG Medien, ÖTV und DAG), davor,
»das Interesse bestimmter Verbraucherschichten an ,Shopping rund um die Uhr‘ höher zu bewerten, als den Anspruch von knapp drei Millionen Einzelhandelsbeschäftigten auf familienverträgliche Arbeitszeiten. Nach den Erfahrungen mit der Änderung des Ladenschlussgesetzes von 1996 brächten längere Ladenöffnungszeiten insgesamt weder mehr Umsatz noch mehr reguläre Arbeitsplätze.«
Die Hoffnung der Handelsketten auf einen größeren Umsatz ist eine Milchmädchenrechnung. Die Menschen werden nicht einfach mehr kaufen, weil der Sonntag geöffnet ist. Woher sollen sie das Geld nehmen?
Mehr Arbeitsplätze wurden auch schon im Vorfeld der Erweiterungen von 1996 von den Bossen versprochen. Doch im Gegenteil gingen seit 1996 mehr als 200.000 Vollzeit-Arbeitsplätze verloren. Der Einzelhandel konnte sogar die Gesamtzahl der jährlich gearbeiteten Stunden um 10 Prozent verringern.
Besonders die beiden Handelsmultis Horton und Kaufhof (beide Metro) sind die aggressivsten Betreiber eines Wegfalls der Regelungen. Sie brachen einfach das Gesetz, um an Sonntagen verkaufen zu können. Es sind genau die großen Konzerne, die von einem arbeitsfreien Sonntag profitieren können. Im Preiskampf um die letzten Profite, die noch umverteilt werden können, haben sie einen viel längeren Atem, als die Besitzer kleiner Läden, die es die Existenz kosten könnte, einen weiteren Mitarbeiter einstellen oder den anderen weitere Stunden zahlen zu müssen. Wenn solche Geschäfte pleite gehen, könnten die Großen einfach deren Kunden übernehmen.
Steigt zudem noch die Arbeitslosigkeit im Einzelhandel, wird die Seite der Bosse sogar noch weitere Lohnkürzungen durchsetzen können, wenn sie es wieder schafft, die Angst der Kollegen listig auszunutzen.
Die Handelsmultis haben den Krieg um die neuen Öffnungszeiten jedenfalls schon aufgenommen. So wurdenbeim Kaufhof am Berliner Alexanderplatz kurzerhand 90% des Warensortiments zum touristischen Souvenir erklärt. Den Verkauf von Touristikartikeln und Artikeln zum sofortigen Verbrauch gestatten die Berliner Behörden. Diese ganz klar illegale Aktion wurde vom Berliner Verwaltungsgericht auch dementsprechend mit einer Strafe von 50.000 DM gerügt. Eine Strafe, die der Manager des Kaufhofes freudestrahlend aus der Portokasse bezahlte. Denn an diesem Tag hatte er massenhafte Sonderprofite einfahren können, weil seine Konkurrenten in ganz Berlin geschlossen hatten.
Das Ergebnis war, daß der Kaufhof eine Woche später geschlossen blieb aber schon in der darauffolgenden Woche ein Straßenfest vor seinen Toren organisierte. Auch bei öffentlichen Festen dürfen die angrenzenden Geschäfte in Berlin an Sonntagen öffnen. Diese offensichtlich durch eine Scheinveranstaltung erschlichene Öffnung wurde von den Berliner Behörden genehmigt.
Protestierenden Mitarbeitern und HBV’lern erteilte der Geschäftsführer Hausverbot.
Die Stadtverwaltungen von Halle und Leipzig haben jetzt vom Verwaltungsgericht Bautzen einen Rüffel erteilt bekommen. Die beiden Städte hatten die Ladenschlußzeiten für Geschäfte in den Stadtgrenzen einfach aufgehoben. Dies wurde ihnen jetzt bis auf weiteres untersagt.
Die Angestellten des Einzelhandels dürfen ihre Hoffnungen aber nicht auf die SPD setzen. Die Länderwirtschaftsminister haben ein gemeinsames Gutachten zur Abschaffung des Ladenschlußgesetzes in Auftrag gegeben und sind - abgesehen von Bayern, das sich um die christlichen Werte sorgt - einig:
»Das bisherige Ladenschlußgesetz wird nach Einschätzung des niedersächsischen Wirtschaftsministers Peter Fischer (SPD) ,mit der Jahreswende in ganz Deutschland fallen‘ ... Die Politik sollte jetzt keine Halbheiten mehr machen, sondern das vor drei Jahren gelockerte Gesetz ganz abschaffen, meint der Minister. ,Jeder Einzelhändler soll selbst bestimmen, wann er aufmacht und schließt‘.« (‘Frankfurter Rundschau’, 4.8.99)
Die Forderungen nach einer Erweiterung werden also noch längere Zeit weitergehen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, die Protestaktionen und den Widerstand der Gewerkschaften aktiv zu unterstützen.
Doch werden ihre Aktionen, wie sie bis jetzt geplant sind, die Auflösung des Gesetzes nicht aufhalten können. Die HBV droht mit juristischen Schritten gegen die Händler. Teilweise richtet sich der Protest nur gegen das Angebot des gesamten Sortiments.
Es wäre wichtig für die Kollegen zu einer Kampfform überzugehen, die die Konzerne da trifft, wo sie es nicht verschmerzen können: bei den Profiten. Denkbar wären Streiks und Blockaden der Geschäftseingänge an Sonntagen. Sollte dies nichts nützen, müßten sich die Kollegen auf einen allgemeinen Streik einigen. Klar ist, daß die Gewerkschaftsführung nicht von sich selbst aus kämpferischere Methoden einschlagen wird. Sie müssen von der Basis dazu gedrängt werden.
Auch auf die SPD oder die Gerichte dürfen die Kollegen nicht spekulieren. Sie müssen selbst für einen Kampf sorgen.
Die rot-grüne Rhetorik besagt, daß sie durch Kürzungen bei der Arbeiterklasse den Staat modernisieren wollen. Auch die Handelskonzerne weisen auf die vermeintliche Modernität einer Aufhebung des Ladenschlußgesetzes. Tatsächlich stammen diese Forderungen aus einer Zeit vor 1956 - weit davor! Es ist eine Rückkehr zu den Ideen des vorigen Jahrhunderts.
Modern wäre eine von allen geführte solidarische und planvolle Gesellschaft, nicht die Rückkehr zum Manchester-Kapitalismus des letzten Jahrhunderts. Aus diesem Grund müssen die Kollegen den Forderungen der Bosse entschlossen entgegentreten.

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