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Geschichte der Parteienfinanzierung Ann Goedde Gerade in Deutschland ist die Finanzierung von Parteien durch Industrielle ein pikantes Thema. Denn erst seit die Stahlbarone Krupp, Thyssen und andere Großkapitalisten Hitler bezahlt haben, waren die Nationalsozialisten zu Beginn der 30er Jahre zu einem so steilen politischen Aufstieg in der Lage, dass ihnen die Macht ohne nennenswerte Komplikationen überreicht werden konnte. Hitler sollte dafür Politik im Sinne von Krupp und Thyssen machen. Was John Heartfield 1933 ins Bild setzte, war also keine Künstlerfantasie; es hat leider im realen Leben stattgefunden. Nach dem Weltkrieg sah man diesen Zusammenhang zwischen großem Geld und Politik immer noch - und begriff ihn als Gefahr für eine Demokratie. Aber wie irreführend ist der Mythos, dem zufolge die Mütter und Väter des Grundgesetzes 1949 im parlamentarischen Rat in weiser Voraussicht die Parteien verpflichtet hätten, über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft abzulegen. Denn es war keine Einsicht, die ihr Handeln bestimmte. Die alte Elite aus Managern, Unternehmern und staatlichen Funktionären, die ihren Aufstieg als mehr oder weniger stramme Nazis dem Hitlerregime zu verdanken hatten, saßen immer noch an den Schalthebeln der Macht. Die alliierten Besatzungsmächte konnten sie nur loswerden, indem sie sich als geläuterte Demokraten hinstellten. Die Parteien wurden also verpflichtet, über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft abzulegen - mit Summen und Namen. 1949 galt es als selbstverständlich, dass die politischen Parteien sich aus eigener Kraft finanzieren sollten, vor allem aus Mitgliedsbeiträgen. Die Rechenschaft über die Herkunft ihrer Mittel sollten die Wähler klar erkennen lassen können, wer hinter den jeweiligen Parteien steht. Dieses Grundrecht ermögliche dem Wähler erst, die eigenen politischen Schlüsse zu ziehen. Alles Nähere sollte dann in einem Parteiengesetz geregelt werden. Doch eines war bereits klar, als sich der Bonner Bundestag noch im Bau befand: In die eigenen Finanzen wollten die Parteien sich nur höchst ungern schauen lassen. Und so ließ das Gesetz in eigener Sache, das vom Grundgesetz ausdrücklich geforderte Parteiengesetz, lange auf sich warten - ganze 18 Jahre, bis 1967. Doch mehr Geld brauchten die Parteien immer. Bereits 1958 beschloss der Bundestag, sie teilweise staatlich zu finanzieren. Das gab es vorher nur in Costa Rica und in Argentinien. Selbst Hans Hugo Klein, ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter, klagte in einem Interview mit dem WDR: »Keine Art der Parteienfinanzierung - mit Ausnahme vielleicht der Mitgliedsbeiträge - ist wirklich unproblematisch. Und selbst Mitgliedsbeiträge, wenn sie von Abgeordneten in ungewöhnter Höhe eingetrieben werden - erregen Verdacht und Aufmerksamkeit. Es gibt drei Möglichkeiten, Parteien zu finanzieren: Erstens Beiträge, zweitens Spenden, drittens den Staat. Jeder Spender, der einen nennenswerten Betrag spendet, gerät automatisch unter Korruptionsverdacht und der Politiker, der die Spende in Empfang nimmt, auch. Also so unproblematisch ist das auch nicht. ... Und deshalb hat das Gericht gesagt, der Staat darf seinerseits finanzieren, aber maximal nur bis zur Höhe dessen, was die Partei aus eigener Kraft an Beiträgen und Spenden aufgebringt.« Diese Mischfinanzierung ist heute in vielen Ländern üblich. Aber sie war häufig der Anlass für handfesten Streit im Bundestag und für Skandale. Immer wieder musste auch das Bundesverfassungsgericht eingreifen, um eine gewisse Selbstbedienungs-Mentalität auf Seiten der Parteien zu unterbinden. 1959 gab es 5 Mio. DM Steuergeld für alle Parteien, 1999 ca. 900 Mio. - dazu noch möglichst hohe Industriespenden. Eine problematische Entwicklung, schon weil - so wieder Klein: »bestimmte Parteien ihrer politischen Konzeption wegen, ihres Programms wegen, zahlungsfähige Spender eher animieren als andere.« Auch deshalb kämpften CDU/CSU und FDP jahrelang dafür, höhere Spenden zuzulassen und sie steuerlich absetzbar zu machen; das sichert Freunde. Die SPD brauchte sich wegen ihrer hohen Mitgliedszahl wegen deshalb weniger Sorgen zu machen. Augenscheinlich hütet nun das Bundesverfassungsgericht weiterhin die Absicht des Grundgesetzes: Ab 20.000,- DM müssen Summe und Name genannt werden. Anonyme Spenden bleiben verboten. Aber dieser Einwand ist nichts als Sand, der den normalen Menschen - den Wählern - in die Augen gestreut wird: Spenden lassen sich splitten, und anstatt auf einmal eine Mio. zu überweisen, kann der Spender genauso gut 50 mal 999.950 und ein Mal 50,- DM zahlen - ohne irgendetwas angeben zu müssen. Der Flick-Skandal 1983: Ein Skandal erschüttert Deutschland. Friedrich Karl Flick "pflegt die politische Landschaft" mit mindestens 25 Mio., anonym an einzelne Politiker und an alle Parteien. Zwei Wirtschaftsminister (auch Lambsdorff) werden verurteilt, aber Gegenleistungen hat es angeblich nie gegeben. Und ein Kanzler (Kohl) kann sich in einem Untersuchungsausschuss mehrfach an rein gar nichts erinnern. Aber statt Reue zu zeigen, verlangen CDU und FDP eine Amnestie und für die Zukunft gar eine Erleichterung der Spendenpraxis. Wieder muss das Bundesverfassungsgericht eingreifen. 1992 verbietet es einen Teil der Staatsfinanzierung und die Steuerbegünstigung von Großspenden. Genützt hat der Einsatz des Bundesverfassungsgerichtes für finanzielle Transparenz herzlich wenig. Dies hat der Kohl-Skandal von Ende letzten Jahres gezeigt. Er selbst musste in einer Talkshow zugeben: »Ich habe Spenden entgegen genommen in einem Umfang zwischen 1993 und 98, der zwischen 1,5 bis 2 Mio. DM liegt, über die Jahreszahl hinweg. Das sind im Jahr so 300.000,- DM gewesen, die nicht angegeben wurden, weil die Spender ausdrücklich darum gebeten haben...« Und trotzdem, die Spenden nicht zu veröffentlichen, ist und bleibt illegal - ein Bruch der Gesetze, an denen Helmut Kohl selbst mitgewirkt hat, und ein Bruch der Verfassung. Dass es aber bis heute immer noch kein klares Finanzierungsgesetz für die Parteien gibt, liegt daran, dass das Kapital seine direkten Einflussmöglichkeiten auf die Politik behalten will. Der Korruption sind Tür und Tor geöffnet. zurück zum Seitenanfang |