Ausländergesetze in der BRD: Staatlicher Rassismus

Günther Skinas

Rassismus, den Ausländer in Form von physischer Gewalt von Nazis, Mobbing am Arbeitsplatz usw. erleben, bekommen sie auch immer wieder bei Behördengängen, bei der Wohnungssuche usw. zu spüren - nicht, weil in unseren Behörden ausschließlich Nazis arbeiten; Rassismus ist fest verankert in unseren Gesetzen, in denen Ausländer eindeutig als Bürger zweiter Klasse definiert sind, als Menschen mit eingeschränkten Menschenrechten.

Der von Nazis praktizierte Rassismus beruht deshalb auch nicht auf einem Denken, das außerhalb der Normen der bürgerlichen Gesellschaft läge. Es ist ein Handeln nach den Vorgaben des Staates, der ihnen Ausländer in der Form, wie er sie behandelt, als minderwertig darstellt. Allerdings handelt es sich auch hier nicht um einen Fehler des Systems - das System ist der Fehler. Rassismus ist ein Organisationsprinzip des modernen Kapitalismus. Am besten veranschaulicht sich dieser Zusammenhang an der Entstehungsgeschichte des Rassismus.

Geschichte des Rassismus

Seine ursprüngliche Wurzel ist die Sklaverei des 17. und 18. Jahrhunderts. Im Altertum wurde die Sklaverei noch nicht rassistisch legitimiert, denn Sklaven stammten auch aus dem eigenen Volk, und der römische Kaiser Septimus Severus war fast sicher schwarz.

Das Bürgertum des Frühkapitalismus vollzog seine Revolutionen unter den Forderungen ,Freiheit und Gleichheit‘, denn es wandte sich gegen die feudalistische Anschauung, nach denen Menschen von Geburt her ungleich sind und somit höheren oder niederen Ständen angehören. Dies ist kein Indiz für die Menschenliebe der Bürger, der Kampf für Gleichheit hatte wirtschaftliche Motive.

Als die bürgerlichen Rechte jedoch nach den Revolutionen manifestiert wurden, sah die Realität ganz anders aus als die Forderungen.

Zur Errichtung von Plantagen wurden Sklaven aus Afrika nach Amerika importiert wie Waren. Als gedankliche Rechtfertigung gab man vor, es handele sich hier um minderwertige Menschen, Heiden, Barbaren usw., welche keinen Anspruch auf Gleichbehandlung hätten, sondern im Gegenteil zur Unterwerfung unter die weiße ,Herrenrasse‘ bestimmt seien.

Da zu dieser Zeit die Arbeit auf den Plantagen vor Ort, weit weg von Europa stattfand, hatte die rassistische Ideologie noch keinen Einfluss auf das Leben in der Alten Welt. Der machte sich erst mit dem beginnenden Import von Arbeitskräften in die Industrieländer selbst geltend.

In Deutschland geschah das mit der Herstellung eines einheitlichen Nationalstaates 1871. Der darauf folgende Aufschwung führte zu Arbeitskräftemangel, der nicht durch die einheimische Bevölkerung gedeckt werden konnte. Also mussten Ausländer angeworben werden, was außerdem für das Kapital den Vorteil hatte, dass diese bei ,Überbeschäftigung‘ ohne weiteres wieder abgeschoben werden konnten. Hiermit setzte sich das Prinzip durch, im Aufschwung anzuwerben und in konjunkturschwachen Phasen abzuschieben.

Statt der gleichwertigen, freien Menschen, wie sie die Aufklärung noch propagiert hatte, galt nun, was Marx so ausdrückte: „Die Würde des Menschen ist reduziert auf den Tauschwert seiner Arbeitskraft.“

Da Ausländer vornehmlich als Billiglohn-Arbeiter eingesetzt wurden (und werden), resultierte hieraus eine Spaltung der Arbeiterklasse. Die angeworbenen ausländischen Kollegen, die nicht selten die für mehr Lohn streikenden einheimischen Kollegen an deren Arbeitsplatz ersetzten, stellten so eine ökonomische Konkurrenz für diese dar. Für den Verlust des Arbeitsplatzes oder die Erschwerung sozialer Kämpfe machte man jetzt die ausländischen Kollegen verantwortlich. Das erschwerte den solidarischen Kampf, und das erleichterte es dem Kapital, seine Interessen durchzusetzen. Es erkannte bald diesen Zusammenhang, und bald setzte es seine Medien ein, um die Versöhnung von Menschen, die ja derselben Klasse angehörten, zu verhindern und sich so aus der Schusslinie hinaus zu manövrieren.

Im Kaiserreich bestand eine unbegrenzte Ausweisungskompetenz der Polizei. Das Kapital konnte nach Lust und Laune anwerben und abschieben. In der Weimarer Republik zeichnete sich die Spaltung der Arbeiter ab, als selbst die Gewerkschaften forderten: „Arbeit zuerst für Deutsche und dann für Ausländer!“

Die Nazis kategorisierten Ausländer in ihrer Ausländer-Zentralkartei, die ihnen privateste Details über jeden in Deutschland beschäftigten Ausländern lieferte und ihnen dann gemäß der AVPO (Ausländerpolizeiverordnung) nach Belieben abzuschieben ermöglichte. Denn nur dem, der sich der ,Gastfreundschaft‘ als würdig erwies, wurde Aufenthalt gewährt. Man kann sich jetzt leicht vorstellen, welch ungeheurem sozialen und moralischen Druck Ausländer ausgesetzt waren.

Die Gründung der BRD war auch in Sachen Ausländerrecht nicht die viel beschworene Stunde Null. Die rassistische AVPO blieb weiter Rechtsgrundlage. Als Richtschnur galten statt den „wichtigen Belangen des Reiches und der Volksgemeinschaft“ nun stellvertretend die „Interessen der BRD“. Grundsätzlich gilt für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, dass sie ausgeschlossen ist, wenn die Person in irgendeiner Weise eine Gefahr für oben genannten Maßstab darstellt. Das kann sogar Krankheit sein, dann ist der einzige Grund des Aufenthalts, nämlich die Arbeit, nicht mehr gegeben. Oder auch politische Agitation, die ja eigentlich Grundrecht für jeden in einer demokratischen Gesellschaft lebenden Menschen sein sollte. Und selbst nach Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung kann diese noch nachträglich mit Restriktionen versehen werden, wie etwa der Koppelung von Arbeits-und Aufenthaltsrecht. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, kann abgeschoben werden. Fertig. Aus Angst wird dieser Mensch prima Ausbeutungsmaterial abgeben. Wer denkt, „einmal drin, da muss man schon was ganz schlimmes tun, um wieder reusgeworfen zu werden“, der irrt! Paragraph 46 erlaubt Ausweisung bei „Gefährdung der Interessen“ oder „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“. So was tut der Durchschnitts-Ausländer nicht? Doch, tut er, denn das kann nach diesen Paragraphen u.a. sein: Sozialhilfe-Bezug, Obdachlosigkeit, Prostitution, aber auch wilde Ehe, unsteter Lebenswandel oder völkerrechtliche Vergeltung.

Unser Grundgesetz definiert die Grundrechte im Bürgerrecht. Das Bürgerrecht gilt nur für Bürger, also ausschließlich Staatsangehörige. Ein Ausländer ist auch nicht vor der Ausliefrung in andere Länder geschützt, wenn die ihn strafrechtlich verfolgen wollen.

Noch krasser kommt es beim Asylrecht. Überhaupt eingeführt wurde es nur, weil viele Deutsche im Zweiten Weltkrieg selbst Opfer von Verfolgung waren. Als die Republik noch jung und nicht so reich war, wurden einfach weniger Flüchtlinge erwartet. Deshalb kam es später zu Einschränkungen. 1985 waren das die Ausgrenzung von Bürgerkriegs-Flüchtlingen durch Aufteilung in politische und wirtschaftliche Flüchtlinge, als hätte wirtschaftliches Elend keinen politischen Hintergrund.

1992 folgte dann die Drittstaaten-Regelung. Einreisen waren aus den sogenannten „sicheren Drittstaaten“ (dazu zählen alle Anrainerstaaten der BRD) nicht mehr möglich. Nur auf dem Luftweg und ausschließlich über den Frankfurter Flughafen dürfen Asylbewerber noch nach Deutschland - als ob man sich das in lebensbedrohlichen Situationen aussuchen könnte!

Durch Institutionalisierung der Entrechtung und der Unterdrückung erhält Rassismus den Status einer gesellschaftlichen Norm - einer Wertvorstellung - und wird so Boden für den inoffiziellen Rassismus der Nazis.

Durch die Spaltung der Arbeiter in nationale oder nach ,Rassen‘ getrennte Lager schadet und entrechtet der Rassismus alle Arbeiter.

Entweder schafft man alle Ausländergesetze ab und erzielt Gleichberechtigung oder man akzeptiert die gesetzliche und gesellschaftliche Unterteilung in Menschen erster und zweiter Klasse.

Gleiche Rechte für alle!

Weg mit den rassistischen Sondergesetzen!